INFORMATIONEN FÜR KAUFINTERESSENTEN
Andermatt ist mehr als nur ein atemberaubender Ort. Hier verbindet sich der Luxus des erlesenen Wohnens mit der Ruhe der inspirierenden Schweizer Natur.
Andermatt ein atemberaubender Ort
Käufer-informationen
Zahlungsplan
Option A (ohne unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank im Zeipunkt der Notarisierung)
CHF 50’000 werden fällig bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen.
25 % des Kaufpreises werden fällig bei der Notarisierung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Reservationszahlung.
25 % des Kaufpreises werden nach Fertigstellung des Rohbaus fällig.
50 % werden bei der Eigentumsübertragung fällig (zzgl. allfälliger Mehrkosten).
Option B (bei Vorliegen eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Schweizer Bank im Zeipunkt der Notarisierung)
CHF 50’000 werden fällig bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen.
30 % des Kaufpreises werden fällig bei der Notarisierung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Reservationszahlung.
70 % werden bei der Eigentumsübertragung fällig (zzgl. allfälliger Mehrkosten).
Im Kaufpreis enthalten
Landanteil, Landerschliessung, Baukosten gemäss Baubeschreibung, Baunebenkosten wie Bewilligungen, Anschlussgebühren usw.
Gebühren
Die Grundbuchamt- und Notargebühren, welche der Käufer oder die Käuferin anteilig zum Zeitpunkt der Notarisierung zu tragen hat, belaufen sich für den Käufer oder die Käuferin auf 0,3 % des Total-Kaufpreises (inkl. FF&E und OS&E sowie Parkplatznutzungsrecht).
Finanzierung
Finanzierungen über Hypothekarkredite sind in der Regel bei einer Vielzahl von Schweizer Banken erhältlich, die ein massgeschneidertes Hypothekenprodukt speziell für die AVA-Wohnungen anbieten. Auf Anfrage stehen wir Ihnen für die Kontaktaufnahme mit einer Bank gerne zur Verfügung.
Lex KOLLER / Zweitwohnungsgesetz
Durch einen Beschluss der Schweizer Regierung vom 21. Dezember 2007 wurde den Wohnungen und Häusern in Andermatt Reuss eine pauschale Befreiung von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller gewährt. Somit können alle internationalen Investorinnen und Investoren bewilligungsfrei und uneingeschränkt Wohnungen und Häuser in Andermatt Reuss kaufen. Diese Ausnahmebestimmungen gelten bis mindestens Ende 2040. Zudem sind die Wohnungen in Andermatt Reuss der Zweitwohnungsgesetzgebung (diese beschränkt den Bau von Zweitwohnungen auf 20 % der Anzahl Wohnungen in einem Dorf) nicht betroffen, da die Initiative erst nach der Bewilligung des Masterplans (Quartiergestaltungsplan) eingereicht wurde.
Ausbauoptionen
Für alle Wohnungen bieten wir eine aussergewöhnliche, sorgfältig designte Innenausstattung an. Als Käuferin oder Käufer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren persönlichen Wünschen und Ansprüchen entsprechend Ausbauvarianten zu wählen. Bitte beachten Sie, dass die Ausbauvarianten (sowie allfällige Optionen) vom Bauablauf abhängig sind und nur bei rechtzeitiger Bestellung realisiert werden können.
Vorbehaltsklausel
Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen basieren auf dem aktuellen Planungsstand, den entsprechenden Kalkulationen und den aktuell gültigen und anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Wir behalten uns das Recht vor, kleine Änderungen vorzunehmen. Die fotorealistischen Darstellungen des Gebäudes sollen einen Eindruck der geplanten Struktur vermitteln. Sie haben in Bezug auf verwendete Materialien, Farben, Ausstattung, Baukörper-, Umgebungs- und Landschaftsgestaltung nur richtungsweisenden Charakter. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen (das Aussenmaterial und das Farbkonzept müssen von den örtlichen Behörden geprüft und genehmigt werden).